2. Weltkrieg – Feldpostmarken

Zusätzliche Regelungen

für das Prüfgebiet 2. Weltkrieg – Feldpostmarken und Feldpost allgemein

Nachstehende Regelungen ändern bzw. ergänzen die jeweils gültige Fassung der Prüfordnung des Bundes der Philatelistischen Prüfer e.V. (BPP), sie betreffen die folgenden Gebiete:

Allgemeine Ausgaben

Luftfeldpostbriefe (Mi.-Nr. 1)
Feldpostpäckchen (Mi.-Nr. 2 – 4)

Örtliche Ausgaben

Tunis (Mi.-Nr. 5)
Inselpost-Ausgaben (Mi.-Nr. 6 – 12)
U-Boot Hela (Mi.-Nr. 13)
Kuban und Krim (Mi.-Nr. 14 und 15)
Kurland (Mi.-Nr. 16)
Ruhrkessel (Mi.-Nr. 17)
Ostpreußen-Feldpost

1. Allgemeines zur Qualität

1.1 Postfrische/ungebrauchte Marken dieses Ausgabengebietes können modernen Qualitätsanforderungen aufgrund der Kriegs- und Nachkriegsumstände bei Herstellung und Verteilung nicht vollständig gerecht werden. Leichte Farbspuren auf der Gummierung gelten nicht als Mangel.

1.2 Ausnahme: Marken aus nach dem Krieg geteilten Bogenbeständen unterliegen strengeren Anforderungen.

1.3 Bei den Aufdruckausgaben sowie bei bestimmten Papierqualitäten gelten ausgabenspezifische Zähnungsmerkmale nicht als Mangel.

2. Entwertungen

Bei den Feldpost-Ausgaben sind die Entwertungen wie folgt zu unterscheiden:

a) Abstempelungen mit Feldpost-Normstempeln

b) Abstempelungen mit Stempeln der deutschen Reichspost

c) Sonstige Entwertungen

d) Gefälligkeitsabstempelungen

Bei stark gefälschten Paketmarken ist in der Regel die vollständige Identifizierung von Ort und Datum für die Echtheitsbestätigung erforderlich.

3. Prüfungen

3.1 Lose ungebrauchte Marken erhalten in der Regel keine Gummierungsbestimmung.

3.2 Bei Bogen kann neben der Einzelsignierung auch eine Bogenecke signiert werden.

3.3 Lose gestempelte Marken werden entsprechend der allgemeinen Prüfordnung des BPP behandelt.