DDR – Sonderprüfordnung

Sonderprüfordnung für das Prüfgebiet DDR

Anlage zur Prüfordnung des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V.

Nachstehende Regelungen ändern bzw. ergänzen die jeweils gültige Fassung der Prüfordnung des Bundes der Philatelistischen Prüfer e.V. (BPP). Sie betreffen Postwertzeichen ab Mi.-Nr. 182, einschließlich vollständiger Sätze, Ganzsachen, Markenheftchen, Dienstmarken sowie Fälschungen zum Schaden der Post.

Teil A: Freimarken, Sondermarken und Sonstiges

Signierungen

Signiert werden grundsätzlich nur Marken auf Basis der Michel-Klassifikation (Wasserzeichen, Papierarten, Farben, Gummierungsvarianten, Varianten und Plattenfehler).

Für Marken aus früheren Bogen oder abgetrennten Einheiten kann der Zusatzstempel „ECHT im Block geprüft" verwendet werden.

Marken mit Dienstabstempelungen zu philatelistischen Zwecken erhalten je nach Herkunft entweder einen „querschraffierten Kreis" oder einen „Kreis mit S" als Zusatzkennzeichen.

Westberliner Poststempel auf SBZ-Marken werden geprüft. Alle staatlich angeordneten Neudrucke mit aufgedruckter Entwertung erhalten den Vermerk „Nachdruck" bzw. „Neudruck", ohne weitere Kennzeichnung, sofern keine Besonderheiten vorliegen.

Markenheftchen werden nicht als vollständige Einheiten geprüft. Für Sonderheftchen, Ganzsachen, Gebührenzettel und Fälschungen gelten gesonderte Bestimmungen.

Qualität

Herstellungsbedingte Büge an Sondermarken bis Mi.-Nr. 385 gelten nicht als Schaden. Raue Zähnungen auf bestimmten Papierarten sind normale Herstellungsmerkmale. Streifen in der Gummierung bei den Dauerserienwerten sind als produktionstypisch anzusehen.

Teil B: Dienstpost

Für Dienstpost von Postbehörden gelten gesonderte Bestimmungen bezüglich Signierung und Qualitätsanforderungen für Dienstabstempelungen und offizielle Frankierungen.

Die vorstehende Sonderprüfordnung wurde von den zuständigen Prüfern genehmigt und unterzeichnet.